Gesichtskontrolle

Gesichtskontrolle
Ge|sịchts|kon|t|rol|le, die (ugs., oft scherzh.):
Auswahlverfahren für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen, Lokalen o. Ä., bei dem jmd. erst nach Begutachtung seines Gesichts, seiner äußeren Erscheinung eingelassen wird.

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Ge|sịchts|kon|trol|le, die (ugs., oft scherzh.): bei bestimmten Veranstaltungen, Lokalen o. Ä. für den Zutritt geübtes Auswahlverfahren, u. zwar meist nach dem äußeren Eindruck dessen, der hineingehen will: Tagsüber öffnen sich dem Kunden in vielen Geschäften die Gittertore erst nach einer G. — er könnte ein Räuber sein (Stuttgarter Zeitung 18. 1. 97, 24).

Universal-Lexikon. 2012.

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